Eingang zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Deutschland. Bundesgerichtshof - BGH - ist das höchste Gericht in Deutschland.

Rechtsmittel – wir beleuchten die Revision im Strafrecht

Der Richter verurteilt den Angeklagten zu einer Strafe. Abschließend erwähnt er das Rechtsmittel der Revision, das binnen einer Woche einzulegen ist. Der Angeklagte kann mit dem Begriff nichts anfangen. Welche Rolle spielt die Revision im Strafrecht? Worin liegt der Unterschied zur Berufung? Können dem Angeklagten Nachteile entstehen, wenn er Revision einlegt?


Die Unterschiede zwischen Berufung und Revision

RichterhammerEin Angeklagter wird vor dem Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Als Rechtsmittel stehen ihm nun die Berufung und die Revision zur Verfügung. Bei Urteilen des Amtsgerichts kommt die Revision jedoch nur in Ausnahmefällen zur Anwendung. Mit der Berufung fechtet der Angeklagte das Urteil des Amtsgerichts an. Hierfür wendet er sich an die nächste Instanz: das Landgericht. Dort wird der Fall neu verhandelt – und zwar unabhängig von dem Urteil des Amtsgerichts. Es dürfen neue Zeugen geladen und Beweisanträge gestellt werden.

Anders verhält es sich mit Urteilen des Landgerichts. Hier steht den Verurteilten nur das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung.

Mithilfe der Revision fechtet der Angeklagte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts an.

Die nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder Leipzig. Bei Erfolg wird das Urteil zurückgewiesen und muss vor dem Landgericht neu verhandelt werden. Bei der Revision im Strafrecht handelt es sich meist um ein schriftliches Verfahren. Im Gegensatz zur Berufung wird der Fall nicht vollständig nur verhandelt, sondern lediglich Rechtsfehler angefochten.

Revision einlegen – kann das Urteil nachträglich schlechter ausfallen?

Sowohl bei der Berufung und Revision gilt zunächst das sogenannte Verschlechterungsverbot. Dementsprechend darf ein erneutes Urteil nicht schlechter ausfallen als bei der ersten Instanz. Das Verschlechterungsverbot greift allerdings nur, wenn nur der Angeklagte in Berufung oder Revision geht. Anders sieht es aus, wenn die Staatsanwaltschaft zuungunsten des Angeklagten Revision oder Berufung einlegt. In diesen Fällen kann das Urteil anschließend schlechter ausfallen als in erster Instanz.

Der Unterschied zwischen beschränkter und vollumfänglicher Revision

Bei einer vollumfänglichen Revision geht der Angeklagte gegen den Schuldspruch vor. Primäres Ziel ist hier der Freispruch. Bei einer beschränkten Revision akzeptiert der Angeklagte das Urteil, allerdings nicht die Höhe des Strafmaßes. Hier steht die Reduzierung der abgeurteilten Strafe im Vordergrund.

Sonderfall: mündliche Verhandlung in der Revision

Obwohl die Revision in den meisten Fällen schriftlich erfolgt, kann es bei gewissen Konstellationen zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Dies geschieht, wenn der Generalbundesanwalt oder die Generalstaatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellen. In sehr seltenen Ausnahmefällen sind die Richter des Senats außerstande, sich zu einigen. Auch das führt zu einer mündlichen Verhandlung. Der Angeklagte muss jedoch nicht selbst zu dieser Verhandlung erscheinen. Das übernimmt der jeweilige Strafverteidiger. Grundsätzlich ist es ratsam, die Revision im Strafrecht einem erfahrenen Anwalt zu überlassen. Das erhöht die Erfolgschancen maßgeblich.

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