Wohnwagen mit Anhänger und Motorboot darauf, unterwegs auf der Autobahn.

Was ist bei der Begrenzungsleuchte alles zu beachten?

Jetzt im Herbst kommt wieder mehr Licht auf die Straße. Auch die Begrenzungsleuchten werden jetzt wieder interessanter. Doch was man über diese wissen sollte und was einem droht, wenn man sich nicht an die Vorschriften hält, verrät nun dieser Artikel.


Wozu dienen denn überhaupt Begrenzungsleuchten?

Wie man beim Namen schon fast erahnen kann, dient die Begrenzungsleuchte dazu, dass man die Breite eines Fahrzeuges erkennen kann. Dies macht es möglich, beim Vorbeifahren, den richtigen Abstand einhalten zu können.

Welche Farben dürfen diese Leuchten haben?

Laut der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) müssen die hinteren Rot strahlen und die vorderen Leuchten Weiß.

Welche Fahrzeuge benötigen zwingend die Begrenzungsleuchten?

Laut Paragraf 51 StVZO, müssen alle Krafträder mit Beiwagen, Pkws, Lkw und Anhänger über die Begrenzungsleuchten verfügen.

Welche Vorschriften gelten?

Es geht hier um alle obligatorischen Beleuchtungen der Lkws, der Sattelzüge, der Autos und so weiter. Besonders bei Kraftfahrzeugen, die mehrspurig sind, muss zwingend ein Begrenzungslicht angebracht sein. Denn diese sollen die anderen Verkehrsteilnehmer gerade bei Dämmerung und vollständiger Dunkelheit darauf hinweisen können, wie breit das Fahrzeug ist. Vor allem Lkws und Sattelzüge nehmen mitunter die gesamte Breite einer Spur ein. Nicht immer können entgegenkommende Fahrer im Dunkeln die Breite eines Fahrzeuges allein anhand des Abstandes der Scheinwerfer erkennen. Die Begrenzungsleuchten an den genannten Kraftfahrzeugen, müssen immer dann leuchten, wenn auch das Abblendlicht eingeschaltet wird. Auch beim Aufblenden mit dem Fernlicht müssen die Begrenzungsleuchten immer mitleuchten.

Müssen Anhänger auch über diese Leuchten verfügen?

LED-Begrenzungsleuchte isoliert auf weißem Hintergrund.Ja, auch Anhänger müssen mit diesen Leuchten ausgestattet sein. Allerdings nur dann, wenn der Anhänger seitlich mehr als 40 Zentimeter über die Begrenzungslichter der Zugmaschine hinausragt. Auch beim Wohnwagen kommt es auf diese vorgeschriebenen 40 Zentimeter an. Bei einem Anhänger, der unter der Breite des Zugfahrzeuges ist, muss nicht zwingend eine Begrenzungsleuchte angebracht werden. Trotzdem darf man natürlich eine anbringen.

Der aktuelle Bußgeldkatalog im Hinblick auf Begrenzungsleuchten

– Das Fahrzeug wurde in Betrieb genommen und es wurde gegen die Vorschriften über die Begrenzungsleuchten verstoßen: 15 Euro Bußgeld.

– Das Fahrzeug wurde in Betrieb genommen und es wurde gegen eine Vorschrift über die vorderen Rückstrahler verstoßen: 15 Euro Bußgeld.

– Unterwegs mit einem breiteren Anhänger an Pkw oder Lkw, oder die Begrenzungsleuchten sind nicht vorhanden, defekt oder strahlen nicht das richtige Licht ab, kann eine Verwarnung mit 15 Euro drohen.

Wo müssen Begrenzungslichter angebracht sein?

Das Licht der Begrenzungsleuchte muss zwingend vorn weiß und hinten rot sein und es darf auf keinen Fall blenden. Auch bei Fernlicht und Abblendlicht müssen die Begrenzungsleuchten immer leuchten. Fährt man ein Kraftwagen mit Beiwagen, muss ein Begrenzungslicht am Beiwagen an der äußeren Seite leuchten.

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